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Im Erkrankungsfall eines schulpflichtigen Kindes teilen die Erziehungsberechtigten dies dem Sekretariat am selben Tag vor Unterrichtsbeginn entweder telefonisch unter 08684/240 oder per E-Mail unter info@msv-salzachtal.de, einschließlich der Angabe der Klasse, die das erkrankte Kind besucht, mit.
Zudem sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ansteckende Krankheiten (z. B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken o.ä.) oder z.B. Läusebefall o.ä. zu melden, um eine Ansteckung der Mitschüler zu verhindern.
Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Schule so lange nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Bitte geben Sie in so einem Fall Ihrem Kind beim Wiederbesuch der Schule ein entsprechendes ärztliches Attest für die Schulleitung mit.
Bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern wird das Sekretariat spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei den Erziehungsberechtigen anrufen und nach dem Grund des Fernbleibens fragen. Zur Kontaktaufnahme greift das Sekretariat dabei auf die Schülernotfallbögen zurück, auf denen bereits zu Schuljahresbeginn die Erziehungsberechtigen die erforderlichen Kontaktdaten (Telefonnummern von der Arbeitsstelle, Mobiltelefon, usw.) hinterlegt haben. Aus diesem Grund bittet Sie die Schulleitung, dass Sie die Änderung Ihrer Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schulleitung entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
Sollte Ihr erkranktes Kind die Offene Ganztagsschule besuchen, verständigen Sie bitte auch diese noch vor 9 Uhr unter der Telefonnummer 08684/9685662 oder per E-Mail unter ogt@msv-salzachtal.de.
Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann von der Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.